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Rechtmäßige Mieterhöhung Vermieter

Wann ist eine Mieterhöhung rechtmäßig?

Wann kann der Vermieter rechtmäßig eine Mieterhöhung erlassen?

 

1. Ortsübliche Vergleichsmiete

Enthält der Mietvertrag keine weiteren Bestimmungen zur Mieterhöhung, ist eine solche nur rechtmäßig, wenn der Vermieter innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20 % die Miete erhöht hat. Dann darf der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen (§ 558 Abs. 1 BGB). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Miete in den letzten 15 Monaten unverändert war.
Zudem muss die Mieterhöhung begründet werden. Hier muss sich der Vermieter auf einen einfachen oder auf einen qualifizierten Mietspiegel berufen oder er muss 3 verschiedene Wohnungen im Ort benennen. Im Gegensatz zu einem einfachen Mietspiegel ist der qualifizierte Mietspiegel nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt und hat im Mietrechtsprozess eine erhebliche Beweiskraft. Der Mieter kann bei einer Mieterhöhung eine Begründung des Vermieters verlangen.

 

2. Zustimmung des Mieters

Weiter muss der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlagen dem Mieter den Hinweis geben, dass dieser dabei zustimmen muss. Fehlt dieser Hinweis des Vermieters, ist die Erhöhung des Vermieters formell unwirksam.

 

3. Verfahren

Erhöht der Vermieter die Miete, hat der Mieter zunächst einmal 2 Monate Bedenkzeit. Widerspricht der Mieter daraufhin der Erhöhung, hat der Vermieter 3 Monate Zeit,  Klage zu erheben. Dabei ist der Mieter beweispflichtig, warum die Erhöhung ungerechtfertigt ist.

 

Bei weiteren Fragen im Mietrecht kommen Sie gerne auf uns zu.