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Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht

Bauplanungsrecht 2024

Bauplanungsrecht 2024

1. Was ist ein sog. Grundsatzbeschluss der Gemeinden in Bezug auf das Bauplanungrecht?

Dies sind Beschlüsse der Gemeinden für allgemeingültige Erfordernisse für bauliche Entwicklungen im Gemeindegebiet. Grundsatzbeschlüsse sind Richtlinien für die Ermessensausübung der Verwaltung als internen Selbstbindungsgrundsätze. Die Grundsatzbeschlüsse sind auch Leitlinien für den Abschluss von städtebaulichen Verträgen. Die Grundsatzbeschlüsse der Kommunen schaffen Transparenz für Investoren und Entwickler im Bauplanungsrecht.

2. Was ist ein sog. „Scoping-Termin“ im Bauplanungsrecht?

Zur Ausarbeitung eines Planentwurfs eines Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans bietet sich ein sog. „Scoping-Termin“ an. Dabei werden alle betroffenen Fachbehörden eingeladen und deren Stellungnahmen angehört. Hiermit werden Problemkreise besprochen und bereits vorab können diese Themen bereits in den aktuellen Planungsentwurf effizient eingearbeitet werden. Vor allem Belange des Natur- und Umweltschutzes, sowie des Denkmalschutzes können damit in den Plänen Berücksichtigung finden.

3. Wann ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im Bauplanungsrecht überhaupt erforderlich?

Da die Aufstellung eines Bebauungsplans die Eigentumsfreiheit der Grundstückseigentümer nach Art. 14 GG einschränkt, darf ein solcher nur aufgestellt werden, wenn er für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Wenn das „Warum“ eines Bebauungsplans nicht beantwortet wird, ist ein Bebauungsplan auch nicht erforderlich (VGH Bayern, Urt. v. 28.06.2022, 2 N 20.757). Die Kommune muss daher gewichtige städtebauliche Belange für die Aufstellung eines Bebauungsplans ins Feld führen. 

4. Was sind Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im Bauplanungsrecht?

Durch Bebauungspläne der Innenentwicklung kann das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen beschleunigt werden. Es müssen unter anderem keine Untersuchungen zu erheblichen Umwelteinwirkung des Plans erhoben werden. Dies ist jedoch nur bei beschränkten Flächen im Gemeindegebiet möglich.

5. Welche Festsetzungen können neuerdings in Bebauungsplänen getroffen werden?

Es können nicht nur sog. horizontale Festsetzungen, wie Art und Maß der baulichen Nutzung festgelegt werden, sondern auch sog. vertikale Festsetzungen getroffen werden. Dies sind z.B. Festsetzungen zu sozial geförderten Wohnraum oder die höchste zulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). Es kann auch im Mischgebiet das zulässige Verhältnis von Gewerbe zu Wohnungen festgelegt werden (max. Anteil 40:60 von Gewerbe:Wohnungen). Es gibt aber auch bedingte Festsetzungen im Bauplanungsrecht in einem Bebauungsplan für einen bestimmten Zeitraum. Auch können neuerdings auch Folgenutzungen festgelegt werden (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

6. Die Gebietstypik der BauNVO gilt nicht bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen

Der Vorhabenträger ist bei der Festlegung der vorhabenbezogenen Bebauungsplänen freier und nicht an die Gebietstypen der BauNVO gebunden, wie Mischgebiet, Wohngebiet, Industriegebiet (§ 12 Abs. 3 BauGB).

7. Was ist das neue Klimaschutzgesetz im aktuellen Bauplanungsrecht?

Zweck des Klimaschutzgesetzes ist der Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen. Dazu werden nationale Klimaschutzziele festgelegt, wie die Minderung von Treibhausgasemissionen. Beispiele für neuerdings mögliche Festsetzungen in Bebauungsplänen sind Quoten für Photovoltaik-Anlagen, Dachbegrünungen oder der sog. Biotopflächenfaktor. Letzterer ist eine Festsetzung in Bebauungsplänen, welche den Anteil an Biotopen an Grundstücken bestimmen soll. 

8. Wozu können öffentlich-rechtliche Verträge nach § 54 VwVfG mit Gemeinden im aktuellen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht geschlossen werden?

Zur Schaffung von Städtebaurecht können Verträge mit Kommunen geschlossen werden. Jede öffentlich-rechtliche Genehmigung kann durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ersetzt werden. Der Vorteil von öffentlich-rechtlichen Verträgen besteht darin, dass Beschränkungen für Bestimmungen geringer sind. Dafür muss die Gegenseite erst von dem Abschluss von einzelnen Bestimmungen überzeugt werden.

9. Wozu gibt es städtebauliche Verträge?

Nach § 11 BauGB kann die kooperative Baulandentwicklung mit städtebaulichen Verträgen zwischen Vorhabenträger und Kommune beschleunigt und vorangetrieben werden. Der städtebauliche Vertrag muss mit der Kommune schriftlich geschlossen werden. Trotz Abschluss von städtebaulichen Verträgen besteht gegenüber der Gemeinde kein Anspruch auf Erlass eines Bebauungsplans.

10. Wer darf vorhabenbezogene Bebauungspläne initiieren und welche Vorhaben sind zuzulassen?

Nur private Vorhabenträger dürfen vorhabenbezogene Bebauungspläne initiieren. Kommunen dürfen nur eine sog. Angebotsplanung erstellen, d.h. nur „normale“ Bebauungspläne im Rahmen des regulären Verfahrens.

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss ein klar umrissenes Vorhaben enthalten (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.12.2003 – 7 A D 42/01). Wird durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein anderes Vorhaben, als im Durchführungsvertrag, zugelassen, ist dieser fehlerhaft.

Bei weiteren Fragen zum Baurecht kommen Sie gerne auf uns zu.