
Immobilienkaufvertrag prüfen
Was steht in einem Immobilienkaufvertrag?
In einem Immobilienkaufvertrag stehen im Wesentlichen Regelungen zu den Kaufvertragsparteien, zum Kaufgegenstand, zum Kaufpreis und dessen Fälligkeit, zu Grundpfandrechten zur Finanzierung des Kaufpreises, zu Haftung und Garantien, öffentlichen Lasten, sowie zur Auflassung und zur Auflassungsvormerkung des Kaufobjekts. Der Kaufvertrag wird vom jeweils beauftragten Notar als Entwurf für beide Kaufvertragsparteien erstellt.
Der Immobilienkaufvertrag enthält häufig Regelungen zu den mit dem Immobilienkauf zu übernehmenden Verträgen, wie z.B. zu Miet- oder Pachtverträgen. Daher ist das Mietrecht ein wichtiges Rechtsgebiet bei der Prüfung von Immobilienkaufverträgen. Auch Vereinbarungen über bestehende, oder noch abzulösende öffentliche Lasten (wie Erschließungs- und Anliegerbeiträge) sind wichtige Inhalte eines Immobilienkaufvertrages.
Die Regelungen im Immobilienkaufvertrag zur Auflassung und Auflassungsvormerkung betreffen die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch bzw. deren dingliche Sicherung. Damit wird die Rechtsposition des Käufers als Eigentümer im Grundbuch gewährleistet und gesichert.
Welche Prüfungsleistungen übernehme ich für Sie?
Ich prüfe für Sie die Regelungen in Ihrem Immobilienkaufvertrag im Hinblick auf rechtliche Risiken und setze Ihre Interessen im Kaufvertragsprozess durch.
Ich berate Sie bei Ihrem Immobilienkauf als Käufer (beim Hauskauf oder beim Kauf einer Eigentumswohnung) oder als Verkäufer bzw. Eigentümer einer Immobilie/Ihres Gebäudes.
Zu den angrenzenden Fragen zum Grundstück, Grundbuch, Inventar, zur Beurkundung, Eintragung, Übergabe der Immobilie, zu evtl. Mängeln Ihrer Immobilie, oder zu Grundschulden stehe ich Ihnen beratend zur Seite. Ich informiere Sie über Ihr evtl. Widerrufsrecht, Rücktrittsrecht oder über Ihre Gewährleistungsrechte.
Darüber hinaus prüfe ich für Sie alle rechtliche Dokumente, auf die der Immobilienkaufvertrag verweist und Bezug nimmt, wie Auszüge aus dem Grundbuch, Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen, Aufteilungspläne etc.
Damit sind Sie bestens für Ihren Notartermin vorbereitet!
Was passiert, wenn rechtlich nachteilige Regelungen im Immobilienkaufvertrag für Sie bestehen?
Eine nachteilige Formulierung in einem Immobilienkaufvertrag ist z.B., wenn der Kaufpreis vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung gezahlt werden soll. Damit hätten Sie bereits den Kaufpreis gezahlt, ohne im Gegenzug ein eingetragenes Recht auf Übertragung des Eigentums an der Immobilie zu haben.
Wenn eine solche nachteilige Formulierung im Immobilienkaufvertrag für Sie besteht, schlage ich Ihnen für Ihre Rechtsposition günstigere Formulierungen für den Vertragstext vor; diese können Sie dann über das Notariat der Gegenseite antragen und im Kaufvertragsverhandlungsprozess einbringen. Eine andere Möglichkeit wäre noch, sich mit der Gegenseite zu einigen, einzelne Formulierungen ganz aus dem Vertragstext zu streichen. Letztlich kann man auch von der Gegenseite Nachbesserungen bei der eigenen Rechtsposition verlangen, z.B. eine höhere Entschädigung bei verspäteter Fertigstellung des Bauwerks. Dabei kommt es aber darauf an, inwieweit sich die Gegenseite darauf einlässt und wieviel potentielle Kaufinteressenten es für ein bestimmtes Objekt gibt.
In welcher Form erhalten Sie die rechtlichen Hinweise zu Ihrem Immobilienkaufvertrag von uns?
Zunächst erhalten Sie Hinweise auf rechtliche Risiken in Form eines Kurzgutachtens per E-Mail von uns. Diese Punkte können bei Bedarf telefonisch oder persönlich im Termin besprochen werden. Selbstverständlich dürfen Sie dazu immer Rückfragen stellen. Schwierige juristische Formulierungen im Immobilienkaufvertrag werden verständlich und nachvollziehbar für Sie aufbereitet, damit diese allgemein verständlich und transparent werden. Immobilienkaufverträge sind für die beiden Kaufvertragsparteien gemacht!
Wann kann man von einem Immobilienkaufvertrag zurücktreten?
Ein Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag ist nach der notariellen Unterschrift nur noch in Ausnahmefällen möglich. Es gibt Fälle von einem vertraglich vereinbarten Rücktrittsrecht, wie wenn sich der Verkäufer gegen die Zahlungsunfähigkeit des Käufers mit dem Rücktritt absichert. Ansonsten gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht.
Hierbei rechtfertigen nur außergewöhnliche Umstände oder ein besonders schweres Fehlverhalten eines Vertragspartners den Rücktritt vom notariellen Immobilienkaufvertrag. Beispiele hierfür sind etwa, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt, obwohl er dazu verpflichtet ist, oder dass der Verkäufer schwerwiegende Mängel an der Immobilienkaufsache verschwiegen hat.
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Rechtsgebiete
Immobilienrecht

Auch bezüglich der Sie interessierenden Immobilie stehe ich Ihnen mit meinem rechtlichen Sachverstand zur Verfügung und vertrete Sie gegenüber der anderen Kaufvertragspartei.
Baurecht

Bei weiteren baurechtlichen Fragestellungen, wie z.B. Zulässigkeit des Bauvorhabens, wenden Sie sich gerne an mich.