
Immobilienrecht
Was ist das Immobilienrecht?
Alle Regelungen im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie, Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung, gehören zum Immobilienrecht. In den meisten Fällen kommt es zum Streit in Bezug auf die Regelungen in Ihren Immobilienkaufvertrag. Hierbei vollzieht sich die rechtliche Auseinandersetzung oft zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Immobilie. Der Kauf/Erwerb oder der Verkauf von Immobilien ist ein wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts.
Das Immobilienrecht grenzt in vielen Fällen auch an das Mietrecht an, wenn z.B. die zum Verkauf stehende Immobilie noch vermietet ist. Auch das Baurecht ist ein wichtiges Rechtsgebiet für das Immobilienrecht, wenn es z.B. darum geht, ob der Bau einer bestimmten Immobilie überhaupt genehmigungsfähig ist und der Neubau und das Grundstück zusammen verkauft werden sollen. Ebenfalls ist das Grundstücksrecht ein wichtiges Pendant zum Immobilienrecht. Hier geht es um alle Rechtsthemen rund um Grundstücke, die mit einer bestimmten Immobilie in Berührung kommen. Auch das Rechtsgebiet des Maklerrechts gehört zu einem modernen Begriff von Immobilienrecht dazu.
Letztlich grenzen immobilienrechtliche Fragestellungen auch an das Wohnungseigentumsrecht (WEG) an. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern in einem Mehrparteienhaus und zwischen einzelnen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer.
Was wird beim Verkauf einer Immobilie mitverkauft?
Zum Verkauf einer Immobilie gehört in der Regel das jeweils zugehörige Grundstück mit dazu. Beim Verkauf von Wohnungseigentum wird der sog. Miteigentumsanteil am Grundstück verkauft, häufig berechnet nach einem Anteil an einem Tausendstel am zugehörigen Grundstück. Aber auch das Inventar an einem Haus oder an einer Wohnung kann mitverkauft werden.
Zum Inventar beim Haus- oder Wohnungskauf gehören z.B. eine Einbauküche, sonstige Einbauten, ansonsten alle beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die in der Immobilie nach dem Verkauf verbleiben sollen.
Was kann ich für Sie tun im Immobilienrecht?
Im Immobilienrecht setze ich Ihre Rechte durch als Verkäufer oder Käufer einer Immobilie oder berate Sie zu sämtlichen Fragen im Immobilienrecht. Ich bin für Sie außergerichtlich, oder wenn notwendig, gerichtlich tätig.
Auch bei Mängeln an der Immobilie vertrete ich Sie und Ihre Rechte gegenüber der anderen Kaufvertragspartei.
Ebenfalls berate ich Sie über die rechtlichen Konsequenzen, wenn Belastungen auf der Sie interessierenden Immobilie bestehen, wie Grundpfandrechte oder Grunddienstbarkeiten.
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