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Vergütung und Mandat Anwaltskanzlei Dr. Wagner

Vergütung & Mandat

Finanzielle Transparenz ist in jeder Phase der Mandatsbearbeitung gewährleistet.
Ich biete Ihnen an, eine unentgeltliche Kostenabschätzung für Ihren Fall (ohne weitere Beratung) zu erstellen.

Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung meiner Leistungen entweder aufgrund eines vereinbarten Stundensatzes oder über die Abrechnung mit Ihrer Rechtschutzversicherung (sofern Sie eine solche haben).
Im Einzelfall vereinbare ich mit Ihnen auch Pauschalsätze für meine Leistungen.

Ein Mandat kommt erst durch Unterzeichnung des Mandatsvertrags/der anwaltlichen Vollmacht durch den Mandanten zustande. Dabei wird der Mandatsvertrag bzw. die anwaltliche Vollmacht durch die Kanzlei dem Mandanten angetragen.

Bevor das Mandat nicht zu Stande gekommen ist, übernimmt die Kanzlei keine Haftung für die Einhaltung von Fristen und Terminen. Der Anfragende hat sich daher vor dem Zustandekommen des Mandatsvertrags zu vergewissern, ob seine E-Mails oder Postsendungen auch ordnungsgemäß in der Kanzlei eingegangen sind.

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