Immobilienrecht
Was ist das Immobilienrecht?
Alle Regelungen im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie, Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung, gehören zum Immobilienrecht. In den meisten Fällen kommt es zum Streit in Bezug auf die Regelungen in Ihren Immobilienkaufvertrag. Hierbei vollzieht sich die rechtliche Auseinandersetzung oft zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Immobilie. Der Kauf/Erwerb oder der Verkauf von Immobilien ist ein wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts.
Das Immobilienrecht grenzt in vielen Fällen auch an das Mietrecht an, wenn z.B. die zum Verkauf stehende Immobilie noch vermietet ist. Auch das Baurecht ist ein wichtiges Rechtsgebiet für das Immobilienrecht, wenn es z.B. darum geht, ob der Bau einer bestimmten Immobilie überhaupt genehmigungsfähig ist und der Neubau und das Grundstück zusammen verkauft werden sollen. Ebenfalls ist das Grundstücksrecht ein wichtiges Pendant zum Immobilienrecht. Hier geht es um alle Rechtsthemen rund um Grundstücke, die mit einer bestimmten Immobilie in Berührung kommen. Auch das Rechtsgebiet des Maklerrechts gehört zu einem modernen Begriff von Immobilienrecht dazu.
Letztlich grenzen immobilienrechtliche Fragestellungen auch an das Wohnungseigentumsrecht (WEG) an. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern in einem Mehrparteienhaus und zwischen einzelnen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer.
Was wird beim Verkauf einer Immobilie mitverkauft?
Zum Verkauf einer Immobilie gehört in der Regel das jeweils zugehörige Grundstück mit dazu. Beim Verkauf von Wohnungseigentum wird der sog. Miteigentumsanteil am Grundstück verkauft, häufig berechnet nach einem Anteil an einem Tausendstel am zugehörigen Grundstück. Aber auch das Inventar an einem Haus oder an einer Wohnung kann mitverkauft werden.
Zum Inventar beim Haus- oder Wohnungskauf gehören z.B. eine Einbauküche, sonstige Einbauten, ansonsten alle beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die in der Immobilie nach dem Verkauf verbleiben sollen.
Was können wir für Sie tun im Immobilienrecht?
1. Kaufvertragsgestaltung
Ob privat oder geschäftlich, Käufer oder Verkäufer, wir beraten Sie gerne in den Vertragsgestaltungen.
2. Klauselüberprüfung im Immobilienkaufvertrag
Immobillienkaufverträge müssen immer bei einem Notar geschlossen und von diesem beurkundet werden. Die Vertragsabwickelung wird auch vom Notar durchgeführt. Wir überprüfen für Sie rechtlich den Kaufvertragsentwurf. Wir klären Sie über die Risiken und mögliche Haftung auf, die in einzelnen Vertragsklauseln versteckt sein könnten. Bei Bedarf werden wir Ihnen eine vorteilhaftere Klausel vorschlagen.
3. Beratung zur Mängelhaftung im Kaufvertrag
Wir beraten Sie über die möglichen Mängel, die sich bei einem Immobilienkauf ergeben. Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer sind Mängel und die Haftung ein wichtiges Thema.
4. Mieter
Wir beraten sie, welche Folgen es hat, wenn die gekaufte Immobilie Mieter hat. Wir klären sie über die Pflichten auf. Es gilt das Motto: Kauf bricht nicht Miete.
5. Beratung über Bauvorhaben
Wir überprüfen für Sie, ob Sie von der Baubehörde eine Baugenehmigung bekommen können. Es müssen verschiedene Fragen geklärt werden. Ob das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist oder ob es irgendwelche Baulasten gibt ? Ob Grundpfandrechte oder Grunddienstbarkeiten vorliegen ? Ist das Grundstück mit Altlasten belastet oder denkmalgeschützt ? Ist das Grundstück vermietet?
6. Mitverkaufte Gegenstände
Wichtig ist auch die Frage zu klären, ob außer der Immobilie auch weitere Gegenstände durch den Immobilienkaufvertrag mitveräußert werden.
7. Makler
Bei Kaufverträgen mit Immobilien kommt oft auch ein Makler ins Spiel. Sowohl für Käufer, Verkäufer und Makler ist es wichtig, eine rechtsverbindliche Lösung zu finden.
8. Vertretung von Grundstücksstreitgkeiten und Geltendmachung von Ansprüchen
Bei der Abwicklung von Immobilienkaufverträgen kann es zu Problemen kommen. Der Käufer zahlt nicht. Das Vertragsobjekt ist mängelbehaftet. Der Verkäufer räumt das Vertragsobjekt nicht.
Wir kümmern uns um die Durchsetzung der Mängelbeseitgungsansprüche. Wir weisen den Verkäufer auf die Beseitigung von Mängeln hin. Im weiteren Schritt setzen wir die Beseitigung von Mängeln, wenn nötig auch gerichtlich für sie durch.
Wir setzen für Sie gegen den Käufer Ihre Kaufpreisansprüche durch. Wir werden erst außergerichtlich tätig durch das Anmahnen der Kaufpreisforderung. Wir vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung der Kaufpreisforderung.
Wir setzen auch sonstige Ansprüche durch, wie Probleme bei der Räumung und Übergabe.
9. Vetretung bei der Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen
Es kann dazu kommen, dass ein Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Der Rückabwickelungsvertrag muss auch vor dem Notar durchgeführt werden. Es kann hier auch zu Problemen kommen.
Wir unterstützen Sie hierbei gerne. Wir beraten Sie bei den möglichen Risiken eines solchen Prozesses und die möglichen Chancen, einen solchen Prozess zu gewinnen.
Wir vertreten Sie auch außergerichtlich und fordern die Gegenseite auf, einen Rückabwickelungsvertrag durchzuführen.
10. Rechtliche Vertretung bei Vollstreckung von Urteilen und Vergleichen in Zusammenhang mit Immobilien
Wir unterstützen Sie in der Durchsetzung der Vergleiche und Urteile
im Zusammenhang mit Immobilien. Wir vertreten Sie hier gerichtlich und außergerichtlich.
Zusammenfassend setzen wir im Immobilienrecht Ihre Rechte durch als Verkäufer oder Käufer einer Immobilie oder beraten Sie zu sämtlichen Fragen im Immobilienrecht. Wir sind für Sie außergerichtlich, oder wenn notwendig, gerichtlich tätig.
Auch bei Mängeln an der Immobilie vertreten wir Sie und Ihre Rechte gegenüber der anderen Kaufvertragspartei.
Ebenfalls beraten wir Sie über die rechtlichen Konsequenzen, wenn Belastungen auf der Sie interessierenden Immobilie bestehen, wie Grundpfandrechte oder Grunddienstbarkeiten.
Bei weiteren Fragen zum Immobilienrecht nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Häufig gestellte Fragen
Für den Kaufvertrag einer Immobilie ist die Beurkundung durch einen Notar erforderlich. Wichtig sind genaue Angaben über das Objekt, den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten und eventuelle Gewährleistungsausschlüsse. Außerdem sollten alle Vereinbarungen über den Zustand und die Ausstattung der Immobilie festgehalten werden.
Bei Mängeln an einer Immobilie und beim Nichtbestehen des Haftungsausschlusses im notariellen Kaufvertrag haben Sie als Käufer das Recht, vom Verkäufer die Mängelbeseitigung zu verlangen, eine Minderung des Kaufpreises zu fordern oder in schwerwiegenden Fällen vom Kauf zurückzutreten. Die Details hängen vom Einzelfall und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Bei einer Zwangsversteigerung wird die Immobilie öffentlich versteigert. Interessenten sollten sich im Vorfeld über das Objekt informieren, die Versteigerungsbedingungen kennen und ihre Finanzierung gesichert haben. Eine Besichtigung der Immobilie und die Einsichtnahme in bestehende Verkehrsgutachten sind empfehlenswert.
Beim Verkauf einer Immobilie sollten Sie den realistischen Marktwert kennen, alle relevanten Unterlagen bereithalten und gegebenenfalls Mängel offenlegen. Ein notariell beglaubigter Kaufvertrag ist notwendig. Es empfiehlt sich, den Verkaufsprozess juristisch begleiten zu lassen.
Beim Kauf einer Immobilie fallen in der Regel Grunderwerbsteuer und Notarkosten an. Bei der Vermietung können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig sein. Bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf kann Spekulationssteuer anfallen. Es wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld eines Kaufs einer Immobilie durch den Steuerberater/die Steuerberaterin steuerlich beraten zu lassen.
Das Nießbrauchrecht gibt einer Person das Recht, eine Immobilie zu nutzen und aus ihr Nutzen zu ziehen, ohne dass sie Eigentümerin der Immobilie ist. Dies kann beispielsweise das Wohnrecht in einem Haus beinhalten.
Nach dem Kauf einer Immobilie wird eine Grundbuchänderung vorgenommen, um den neuen Eigentümer einzutragen. Dies geschieht durch den Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat, und das Grundbuchamt, nachdem der Kaufpreis gezahlt wurde und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerkosten trägt, der den Makler beauftragt hat. Bei Verkaufstransaktionen werden diese häufig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, wobei die genaue Regelung von der individuellen Vereinbarung abhängt.
Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie sollte genau studiert werden, um die Rechte und Pflichten als Eigentümer zu verstehen.
Bei der Erbauseinandersetzung müssen die Erbquoten geklärt und die Immobilie bewertet werden. Oft ist eine Einigung zwischen den Miterben erforderlich.
