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Baurecht Anwaltskanzlei Stuttgart

Baurecht

Welche Vorschriften gelten im Baurecht?

Sie möchten ein Bauvorhaben realisieren und sind damit mit den Vorschriften des Baurechts konfrontiert.
Denn für Sie gelten die aktuellen Vorschriften des Bauordnungsrechts (Landesbauordnung Baden-Württemberg, kurz LBO BW), des Bauplanungsrechts (Baugesetzbuch, kurz BauGB) oder die Vorgaben des jeweils geltenden Bebauungsplans bzw. das kommunale Satzungsrecht. Auch die Regelungen des Nachbarrechts (Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg, kurz NRG BW) finden bei der Frage, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, Berücksichtigung. Insgesamt prüft die für das Bauvorhaben zuständige Baurechtsbehörde alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Denn Ihr Bauvorhaben darf damit nicht in Widerspruch stehen.

Die Baugesetze werden von den Parlamenten der Bundesländer oder vom Bundestag beschlossen. Im Einzelfall geltende Satzungen oder Rechtsverordnungen werden von den jeweils zuständigen Gemeinden erlassen.

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen bei Bauvorhaben. Das öffentliche Baurecht ordnet die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und der öffentlichen Hand.

Welche staatlichen Stellen sind für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig?

Grundsätzlich sind in Baden-Württemberg die Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften, wie z.B. beim Gemeindeverwaltungsverband Eislingen-Ottenbach-Salach für seine Mitgliedsgemeinden, oder die unteren Verwaltungsbehörden, wie z.B. das Landratsamt Schwäbisch Hall, als untere Baurechtsbehörden für die Erteilung von Baugenehmigungen oder für den Erlass von anderen baurechtlichen Maßnahmen zuständig. Die jeweiligen Regierungspräsidien sind im Verwaltungsverfahren bei einem Widerspruch gegen eine Regelung der Verwaltung als höhere Baurechtsbehörden als Widerspruchsbehörden zuständig. Auf dem Gerichtsweg sind die jeweiligen Verwaltungsgerichte im Bezirk in der Regel für das Baurecht zuständig.

Wann wird ein Bauvorhaben genehmigt?

Ob ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach § 50 LBO und dessen Anhang. Darin sind alle verfahrensfreien Vorhaben genannt, für die man keine Baugenehmigung braucht. Dies sind z.B. Hütten im Außenbereich mit 20 m³ Brutto-Rauminhalt, die nicht zum Aufenthalt diesen, sondern nur zur Lagerung von Arbeitsgeräten bestimmt sind. Ansonsten sind alle anderen Bauvorhaben genehmigungspflichtig. Dies bedeutet, dass man für deren Errichtung eine Baugenehmigung braucht.

Was kann ich im Baurecht für Sie tun?

Bei der Durchsetzung Ihres Bauvorhabens unterstütze ich Sie rechtlich als Bauherr oder setzte Ihre Rechte als Angrenzer oder Nachbar durch.

Hierbei prüfe ich für Sie und Ihr Bauvorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften und stehe für Sie mit der öffentlichen Hand gewinnbringend in Verbindung.

Ich unterstütze Sie beim Erhalt einer Baugenehmigung oder einer Bauvoranfrage.

Prozessual setze ich Ihre Interessen im Verwaltungsverfahren oder im Verwaltungsprozess für Sie durch.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Häufig gestellte Fragen

Das Baurecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die sich mit der Bebauung von Grundstücken befassen. Dazu gehören das öffentliche Baurecht, das sich mit Baugenehmigungen und Bauvorschriften befasst, und das private Baurecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten regelt.

Für neue Bauvorhaben oder Änderungen an bestehenden Gebäuden ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dies hängt von den örtlichen Bauvorschriften und der Art des Vorhabens ab.

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der festlegt, wie Grundstücke genutzt werden dürfen. Er legt fest, welche Art von Gebäuden zulässig sind, wie hoch sie sein dürfen und wie sie angeordnet werden müssen.

Das Nachbarrecht regelt die Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn. Es umfasst Vorschriften über Grenzabstände, Überbauung, die Belichtung und Belüftung von Immobilien und andere Themen, die bei Bauvorhaben relevant sein können.

Häufige Streitpunkte sind Verzögerungen im Bauablauf, Baumängel, tatsächliche Abweichungen von der Baugenehmigung und Streitigkeiten mit Nachbarn über Grenzabstände oder Lärmbelästigungen.

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Widerspruch bei der Ausgangsbehörde oder bei der höheren Baurechtsbehörde eingelegt oder Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Dabei ist die Unterstützung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt oft von entscheidender Bedeutung.

Ein Bauvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer über die Ausführung eines Bauvorhabens. Er sollte Einzelheiten wie Umfang, Kosten, Zeitplan und Qualitätsstandards des Projekts enthalten.

Ja, bei Mängeln am Bau können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz geltend machen. Wichtig ist, dass die Mängelanzeige ordnungsgemäß erfolgt ist und eine entsprechende Beweissicherung vorgenommen wurde.

Die Dauer eines Baugenehmigungsverfahrens hängt von der Komplexität des Vorhabens und der Arbeitsbelastung der Behörde ab. In der Regel ist mit einigen Wochen bis maximal 3 Monaten zu rechnen.

Wichtig sind die Erfahrung des Unternehmens, Referenzprojekte, die Qualität der bisherigen Arbeit und die finanzielle Stabilität. Es empfiehlt sich auch, Bewertungen und Zertifikate zu prüfen.

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