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Rechtsanwältin Faye Lauer

Rechtsanwältin Faye Lauer

Lebenslauf

2001 – 2006    Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen, Erstes Staatsexamen 2005

2005 – 2007    Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart, bei einer regional tätigen Rechtsanwaltskanzlei, beim Landratsamt Böblingen, Zweites Staatsexamen 2007

2007 – 2024 angestellte Rechtsanwältin in zwei renommierten Rechtsanwaltskanzleien in Pforzheim und in Stuttgart, bundesweite Vertretung von Mandanten vor Land- und Oberlandesgerichten, Beratung von Firmeninhabern und Privatpersonen, rechtliche Prüfung von Immobilienkaufverträgen

Seit 2012 Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarkrecht, regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen

Seit 2024 angestellte Rechtsanwältin bei Dr. Wagner Immobilienrecht

  • Seit 2024 Rechtsanwältin für das Zentrum für Gynäkologie Stuttgart
  • Interessen- und Arbeitsschwerpunkte: Finanzierung von Immobilien, Prozeßrecht, Einzug von Forderungen
 
Referenzen
  • Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Prüfung von Immobiliendarlehensverträgen, Abwicklung gekündigter Immobiliendarlehensverträge
  • Rechtliche Prüfung notarieller Grundstücks-/Immobilienkaufverträge, Auslegung von notariellen Kaufverträgen, Bauträgerkaufverträgen, Teilungserklärungen, Aufteilungsplänen
  • Gesamthänderische gesetzliche Haftung von Erwerber und Veräußerer für Kosten und Steuern/Grunderwerbsteuern, rückständige Grundstückslasten/Frist zur Geltendmachung der Ansprüche im Innenverhältnis
  • Forderung der anteiligen Kosten gegenüber Käufern von öffentlichen Versorgungsbetrieben/Versicherungen/Grundsteuern ab Übergabe
  • Prüfung und Rückforderung von Zahlungen aus Treuhandkonten
  • Vertragsgestaltung
  • Teilungserklärungen, Aufteilungspläne, Gemeinschaftsordnungen
  • Kauf/Verkauf von Immobilien bei Alleineigentum eines Ehegatten im Grundbuch/während der Ehe als Zugewinngemeinschaft/im Scheidungsfall
  • Mängelrechte beim Immobilienkaufvertrag, insb. Haftungsausschluss von erkennbaren oder verborgenen Mängeln, vorsätzliches oder arglistiges Verschweigen von Mängeln, Offenbarungspflicht von Mängeln, Beweislastfragen etc.
  • Verjährung von Mängelrechten, insb. bei arglistigem Verschweigen von Mängeln
  • Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten (culpa in contrahendo-Haftung)
  • Schadensersatzansprüche gg. Makler wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten (§§ 280 ff. i.V.m. 311 BGB), Haftung des Immobilienmaklers für sein Exposé
  • Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten (culpa in contrahendo-Haftung)
  • Rechtsfragen zum Grundstücksrecht (beschränkt persönliche Dienstbarkeiten/Grunddienstbarkeiten, z.B. als Geh- u. Fahrrechte/Leitungsrechte)
  • Schuldrechtliche Bestellung von Wegerechten
  • Frage Gewohnheitsrecht als Begründung von Rechten
  • Frage Vererbbarkeit/Übertragbarkeit von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten/Grunddienstbarkeiten
  • schonende Ausübung von Grunddienstbarkeiten, § 1020 BGB
  • Räumungsklagen bei Mietverhältnissen
  • Auslegung von Teilungserklärungen
  • Bestimmung von Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum nach der Teilungserklärung bzw. nach WEG
  • Kostentragung bei Instandhaltung des Sondereigentums/Gemeinschaftseigentums (z.B. nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile)
  • Kostentragung bei Instandhaltung Tiefgarage, Bildung von Untergemeinschaften, Kostentrennung für Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum
  • Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg (NRG BW), z.B. Grenzabstand von Bäumen und rechtliche Handlungsmöglichkeiten
  • Hammerschlags- und Leiterrecht (§ 7d NRG BW) bzgl. Stellen/Übergreifen von Baugerüsten, Betreten des nachbarlichen Grundstücks, Überschwenken eines Baukrans, formgerechte Anzeige nach § 7d NRG BW, verbotene Eigenmacht §§ 858, 862 BGB
  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei verbotener Eigenmacht
  • Beseitigung von Störungen von nachbarschaftlichen Grundstücken, § 1004 BGB iVm § 906 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe), § 909 BGB (Vertiefung), § 912 BGB (Überbau) und Duldung nach § 912 BGB
  • Überbaurente nach § 912 BGB
  • Verjährung von Beseitigungs-, Rückbau- und Schadensersatzansprüchen aus Besitzstörung
  • Forderungseinzug von ärztlichen Leistungen, Durchführung von Mahnverfahren
  • Gestaltung von Abtretungserklärungen
  • Geltendmachung von Schadensersatzforderungen
  • Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen